Info-Veranstaltung zum Thema Hospiz und Patientenverfügung
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits heute festlegen, ob Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, ein:e Freund:in oder vielleicht ein Nachbar diese Verantwortung übernehmen soll. Falls Sie keine schriftliche Regelung treffen, wird das Gericht eine fremde Person als gesetzliche:n Vertreter:in für Sie bestimmen.
In einer Patientenverfügung können Sie zudem festhalten, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich in Ihrer letzten Lebensphase wünschen und an welchem Ort Sie diese Zeit verbringen möchten.
Dieses Thema betrifft nicht nur ältere Menschen – auch nach Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen können solche Situationen eintreten. Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
Der Vortrag findet am 17. Februar um 15:00 Uhr in Treff 2 statt.